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Für eine nachhaltige Entlastung von Gastronomen

In der Debatte um das Auslaufen der MwSt-Sonderregelung für Gastronomiebetriebe gibt der Vorsitzende der Darmstädter Mittelstandsunion (MIT) Manuel Krenzke zu bedenken: "Die Anwendung des reduzierten Steuersatzes war in der Pandemiezeit ein richtiger Schritt. Und es war auch richtig diese Regelung zeitlich zu befristen. Jetzt müssen wir raus aus dem Krisenmodus und für eine nachhaltige Entlastung der Betriebe sorgen."

Aus Sicht der MIT sei der Steuersatz nicht die primäre Herausforderung für Gastronomen. Viel mehr zu schaffen machten ihnen hohe Energiepreise und Personalkosten. Diese Kosten seien maßgeblich für die Entwicklung der Verbraucherpreise.


Nach Meinung der MIT solle die Ampel-Regierung besser dafür sorgen, dass den Menschen am Ende des Monats mehr Geld für Konsum übrig bleibe, statt über weitere Erhöhungen des Mindestlohns zu diskutieren. "Die Anhebung des Lohnniveaus ist nicht die Antwort auf die Teuerungsraten, sie befeuert die Inflation sogar", unterstreicht Manuel Krenzke die Problematik.


Gastwirt und MIT Vorstandsmitglied Stefan Zitzmann betont, die Bundesregierung müsse ein Entlastungspaket für alle Unternehmen auf den Weg bringen. Angefangen bei dem Kampf gegen steigende Energiepreise bis hin zum Abbau von Bürokratie. "Die Belastung durch immer neue Regularien und Einschränkungen, gepaart mit dem grundsätzlichen Misstrauen des Staates gegenüber Unternehmern ist unerträglich geworden. Es gibt Tage, die ich nur am Schreibtisch verbringe, statt bei meinen Gästen", beschreibt Zitzmann die Situation. Zitzmann macht zudem darauf aufmerksam, dass der aktuell abgesenkte Steuersatz lediglich für Speisen, nicht aber für Getränke gilt. Gastronomische Betriebe wie Bars, Cafés oder auch beispielsweise Discotheken, seien folglich doppelt benachteiligt. Zum einen hätten diese während der Lockdown-Monate (im Gegensatz zu Restaurants) keine Einnahmen über ein To-Go-Geschäft erzielen können, noch profitierten diese von der momentanen Steuersenkung. Eine dauerhafte Steuerabsenkung lediglich auf Speisen stünde also diametral dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber und könne keine adäquate Lösung sein.


In diesem Sinne unterstützt die MIT auch die Forderung der DEHOGA nach einem Belastungsmoratoriums. Ein solches Moratorium sei nicht nur für das Hotel- und Gaststättengewerbe wichtig, sondern ein gutes Signal und eine Entlastung für alle Betriebe in Deutschland.

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